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Wir bilden aus in folgenden Klassen:
A2, A1, B, B 17, B 96, BE, C1E, CE, T, AM
Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre.
Krafträder mit Leistungsbeschränkung in den ersten 2 Jahren (35 kW), nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Klasse A1
Mindestalter 16 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von max. 11kW bzw. 15PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre.
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht übersteigt.
Klasse B 96
Bestehend aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750kg. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombinationen, darf 4250 kg nicht übersteigen.
Klasse BE
Mindestalter: 18 Jahre.
Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg, die zusammen
in Kombination.
Klasse C1E
Mindestalter: 18 Jahre.
Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Klasse CE
Mindestalter: 21 Jahre.
Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre.
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und 45 km/h
A2, A1, B, B 17, B 96, BE, C1E, CE, T, AM
Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre.
Krafträder mit Leistungsbeschränkung in den ersten 2 Jahren (35 kW), nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Klasse A1
Mindestalter 16 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von max. 11kW bzw. 15PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre.
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht übersteigt.
Klasse B 96
Bestehend aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750kg. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombinationen, darf 4250 kg nicht übersteigen.
Klasse BE
Mindestalter: 18 Jahre.
Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg, die zusammen
in Kombination.
Klasse C1E
Mindestalter: 18 Jahre.
Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Klasse CE
Mindestalter: 21 Jahre.
Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre.
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und 45 km/h