Fahrschule Cronau

FÜHRERSCHEIN KLASSE C1

Definition Klasse C1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
- Der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B

Ausbildung in Theorie und Praxis
Wer seine Fahrerlaubnis zu gewerblichen Zwecken nutzen möchte, muss nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz zusätzlich eine Grundqualifikation erwerben. (BKrFQG §1)
Theoretischer Unterricht nach FahrschAusbO § 4:
6 x Grundstoffunterricht zu je 90 Minuten
6 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten
Vorbesitz der Klassen D, D1:
6 x Grundstoffunterricht zu je 90 Minuten
2 x klassenspezifischer Zusatzstoff zu je 90 Minuten

Praktische Ausbildung nach FahrschAusbO § 5:
(Grundausbildung abhängig vom Bewerber)
Vorbesitz der Klasse(n)
Beantrage Klasse
Überland
Autobahn
Nachtfahrt
B
C1 und C1E in einem Ausbildungsgang
Solo: 1
Zug: 3
Gesamt: 4
Solo: 1
Zug: 1
Gesamt: 2
Solo: 0
Zug: 2 
Gesamt: 2
B
C1
3
1
1
B und C1
(bei Erwerb der Klasse C1E)
C1E
3
1
1
Die Grundausbildung richtet sich nach den Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrerlaubnisbewerbers.