Fahrschule Cronau

Führerscheinklasse B 17

Definition Klasse B17
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.
Die Klasse B enthält automatisch die Fahrerlaubnisklassen AM und L
Mindestalter
Der Führerschein kann schon mit 17 Jahren gemacht werden (Begleitetes Fahren). Dann muss jedoch bis zum Erreichen des 18. Geburtstages eine Begleitperson mitfahren. Fahrzeuge der beinhalteten Klassen AM und L dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.
Die Begleitperson (auch mehrere sind möglich) muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden.
Folgende Voraussetzung muss die Begleitperson erfüllen:
Mindestalter 30 Jahre
Führerscheinbesitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister.

Vorgeschriebene Ausbildung
Theorie:
Insgesamt sind 14 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis: wenn jemand schon die Klasse A1 besitzt, reduzieren diese sich auf 6 Grundunterrichte
Praxis:
Der Gesetzgeber schreibt 12 Sonderfahrten vor. Diese sind:
5 Bundes- und Landstraßenfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Vor den Sonderfahrten ist eine Grundausbildung vorgeschrieben.